Arbeitssicherheit 81/08

Überprüfung Ihres KÄRCHER Gerätes lt.Gesetzesdekret Nr. 81/2008

Auszug aus dem Gesetzestext :   Artikel 86: Überprüfungen und Kontrollen

1. Unbeschadet der Bestimmungen des Dekrets des Präsidenten der

Republik Nr. 462 vom 22. Oktober 2001, die periodischen

Überprüfungen betreffend, sorgt der Arbeitgeber dafür, dass die

elektrischen Anlagen und die Blitzschutzanlagen periodisch kontrolliert

werden, gemäß den Angaben der Regeln der Technik und der

geltenden Vorschriften, um ihren Erhaltungszustand und ihre

Funktionstüchtigkeit im Sinne der Sicherheit zu überprüfen.

2. Mit Dekret des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung, im

Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheitswesen und

Sozialpolitik, eingeführt nach Anhörung der Ständigen Konferenz für die

Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonomen Provinzen

Trient und Bozen, werden die Modalitäten und Kriterien für die

Durchführung der Überprüfungen und Kontrollen gemäß Absatz 1

festgelegt.

3. Das Ergebnis der Kontrollen gemäß Absatz 1 wird zu Protokoll

gegeben und für die Aufsichtsbehörden aufbewahrt.

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